Prokon - Genussrechte zu riskant für …

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ARAG B2B 2025 - KW 19

Prokon - Genussrechte zu riskant für Privatanleger

Finanztest rät Verbrauchern davon ab, Genussrechte der Firma Prokon zu erwerben, weil sie für Privatanleger zu riskant seien. Hintergrund ist ein Mega-Angebot, das der Windkraftspezialist und Stromanbieter auf den Markt gebracht hat und mit dem er in den kommenden Jahren 10 Milliarden Euro einwerben will. Im Prospekt legt sich Prokon aber auf kein einziges konkretes Investment fest, in das Anlegergeld fließen soll. Die Firma hat das Recht, Anlegern Geld verspätet, nur in Teilen oder gar nicht zurückzuzahlen, wenn die flüssigen Mittel nicht reichen. Die Anleger tragen ein unternehmerisches Risiko, ein Totalverlust ist möglich. Prokon hat in den vergangenen Jahren bereits über 1 Milliarde Euro bei Anlegern eingeworben. Bis 2018 will das Unternehmen 10 Milliarden Euro Genussrechtskapital verwalten. Doch in welche konkreten Investments die Millionen fließen sollen, steht nicht im Verkaufsprospekt. Misslich ist laut Finanztest auch, dass der Prokon-Verkaufsprospekt keine Kapitalflussrechnung enthält. Sie zeigt normalerweise die Geldzu- und -abflüsse auf. Anleger könnten daran sehen, ob durch das normale Geschäft genug Geld zufließt, um die Zinsverpflichtungen und Genussrechtsrückzahlungen abzudecken. Finanztest rät Anlegern, die eine sichere Geldanlage suchen, von Genussrechten grundsätzlich ab. Sie lassen den Anbietern große Freiheiten, unterliegen keiner staatlichen Kontrolle und keiner Einlagensicherung. Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte und können unter Umständen ihre gesamte Einlage verlieren. Der ausführliche Artikel zu Prokon erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 21.08.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/prokon abrufbar.PressematerialCover

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