03. 07. 2013 - VGF sucht …

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03. 07. 2013 - VGF sucht neue Daseinsgrundlage

(ac) Dem Branchenverband für Geschlossene Fonds kommen die Mitglieder abhanden, zumindest die aktiven: Der dramatische Rückgang des platzierten Eigenkapitals macht nicht vor den Verbandsmitgliedern halt, der Abschluss der Regulierung des ehemaligen „Grauen Kapitalmarkts“ durch das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22.07.2013 markiert für viele Anbieter und Vertriebe einen weiteren Bremsklotz auf dem Weg zur Markterholung.Auf die schwierigen Marktverhältnisse reagieren die VGF-Mitglieder nun mit einer dreifachen Ausweitung ihrer Verbandsaktivitäten: 1. Die Satzungsänderung vom 27.06.2013 dehnt den Kreis möglicher Mitglieder von Anbietern geschlossener Fonds auf Branchenmitglieder wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und andere Dienstleister aus. Vollmitglieder zahlen in Zukunft 30.000 Euro jährlich, Branchenmitglieder sind schon für 20.000 Euro dabei. Neu ist auch die sogenannte „Informationsmitgliedschaft“, die beispielsweise handverlesenen Investoren wie Stiftungen und Family Offices, aber auch anderen Verbänden, für 1.000 Euro jährlich angeboten wird. 2. Damit kommen als Vollmitglieder in Zukunft nicht wie bisher nur Anbieter geschlossener Fonds in Betracht, sondern darüber hinaus alle Unternehmen, die Investitionen in Sachwerte verwalten.3. Es fällt ebenfalls die Beschränkung auf geschlossene Fonds. In Zukunft wird der Fokus sowohl auf offenen als auch geschlossenen Vehikeln liegen, sofern sie nur in Sachwerte investieren. An dieser Eigenschaft macht VGF-Geschäftsführer Romba die Abgrenzung zu „konkurrierenden“ Verbänden wie dem Deutschen Fondsverband BVI oder dem Bundesverband Alternative Investment (BVAI) fest. Sachwerte definiert Romba entlang dem Positivkatalog des AIFM-Umsetzungsgesetzes und geht davon aus, dass diese Auflistung von möglichen Investitionsgegenständen (zum Beispiel Immobilien, Schiffe, Lokomotiven, Container, Agrar- und Waldflächen etc.) in Zukunft weiterentwickelt wird. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des KAGB plant der VGF die Namensänderung: Künftig soll der Verband BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. heißen. Eine Zusammenarbeit oder gar Fusion mit den Namensvettern vom BVI und BVAI ist laut Romba nicht geplant, er verweist vielmehr auf den „Selbstbehauptungswillen“ der VGF-Mitglieder und will zukünftig als Verbandsdienstleistung beispielsweise auch Musterverträge oder Musterprospektierung in Abstimmung mit der BAFin anbieten. Text: Stephanie von Keudell

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