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Marktmanipulation: Lange Haftstrafe wegen unbefugt erteilter Telefonorders

Im Sammelverfahren um unbefugt erteilte Telefonorders hat das Landgericht Frankfurt/Main am 14. Juni 2013 den ersten Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten wegen Marktmanipulation und schweren Betrugs verurteilt. Der Verurteilte hatte im Mai 2012 unbefugt telefonische Orders für die Aktie Adinotec AG im Wert von über 800.000 Euro initiiert. Das Verfahren geht auf eine Marktmanipulationsuntersuchung der BaFin sowie Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamtes zurück.

Weiterlesen auf: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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