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14. 03. 2013 - Finanzbranche warnt vor Überregulierung bei Immobilienfonds

(ac) Banken und Investmentfonds haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses für eine bessere Handelbarkeit von Anteilen offener Immobilienfonds ausgesprochen und die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen kritisiert. So warnte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, in ihrer Stellungnahme vor erheblichen Nachteilen für Kleinanleger. Dies könne insbesondere vor dem Hintergrund, dass Anteilscheine von offenen Immobilienfonds im Rahmen von Sparplänen zur Altersvorsorge auch mit kleinen Beträgen erworben würden, nicht gewollt sein. Beschränkte Rückgabemöglichkeit bei offenen FondsDie Einschränkungen für Investmentfonds sind in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, BtDrs.: 17/12294) enthalten. Damit reagiert die Regierung auf die Lage bei offenen Immobilienfonds, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere. Offene Immobilienfonds werden unattraktiverDie Kreditwirtschaft warf der Regierung vor, durch die Maßnahmen werde das Anlageprodukt offener Immobilienfonds wesentlich unattraktiver und gefährde den Bestand der Produkte mit einem Volumen von 62 Milliarden Euro und zwei Millionen Anlegern. Der Fondsverband BVI bewertete den Gesetzentwurf insgesamt positiv, nannte jedoch die Verschärfungen bei den Immobilienfonds „weder praxisgerecht noch berücksichtigen sie die Anlegerbelange“. Die Neuregelungen würden „den offenen Immobilienfonds für viele Privatanleger endgültig unattraktiv machen“. Auch die Fondsgesellschaften Union und Deka warnten davor, die Funktionsfähigkeit dieses Anlageprodukts zu gefährden. Bei derartigen Einschränkungen könne der Kleinanleger „kurzfristigen Liquididtätsbedarf nicht mehr aus dem offenen Immobilienfonds generieren“, warnte der Bundesverband deutscher Vermögensberater. Auf einen anderen Aspekt machte der Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen aufmerksam: Im sensiblen Bereich der Bewertung der offenen Immobilienfonds könnten „Haus- und Hofgutachtern“ Tür und Tor geöffnet werden. Die Professoren Stephan Madaus und Steffen Sebastian (beide Regensburg) erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, offene Immobilienfonds würden jetzt zwar unattraktiver. Das Problem des systemischen Risikos werde aber nicht gelöst.Siehe auch:VGF fordert Klarheit bei BestandsschutzregelungenDas Regulierungskarussell dreht sichInvestmentbranche übt Kritik an Regulierung offener Immobilienfondsk-mi: AIFM-Diskussionsentwurf entmündigt Privatanleger

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