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20. 02. 2013 - Arbeitsplatzverlust kann Baufinanzierung gefährden

(ac) Verlieren Immobilieneigentümer ihren Job, kann dies auch ein Risiko für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung mit sich bringen. Vor allem wenn der Haupt- oder Alleinverdiener arbeitslos wird, entsteht für die Familie meist schnell ein großer wirtschaftlicher Engpass. Dann heißt es rasch zu handeln, damit der Verbleib in den eigenen vier Wänden gesichert ist. „Eventuell kann schon eine Verringerung der Tilgung dem Eigentümer helfen, die Raten bis zum Beginn einer neuen Arbeitsstelle weiterzuleisten“, erläutert Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24. Viele Baufinanzierungsverträge räumen dem Kreditnehmer das Recht ein, seine Tilgungshöhe ein Mal oder mehrmals zu ändern, ein Blick in die Unterlagen gibt hierüber Aufschluss. Allerdings lohnt sich dies laut Baufi24 nur, wenn die anfängliche Tilgungsrate bei mindestens 1,5% lag, dann kann eine Herabstufung auf 1% dem Eigentümer bereits etwas Luft verschaffen. Wie sich eine Veränderung der Tilgungsrate auswirkt, kann mit einem Baufinanzierungsrechner leicht nachvollzogen werden.Wer die Rückzahlung nicht variieren kann, sollte möglichst schnell das Gespräch mit der Bank suchen. „In Panik braucht der Kunde jedoch nicht verfallen, denn dem Kreditinstitut dient die Bank als Sicherheit, in der Regel ist es deshalb auch bereit, mit dem Kreditnehmer eine Lösung zu finden“, erläutert Stephan Scharfenorth. Gegenüber dem Geldgeber müsse der Betroffene seine Situation offen darlegen – der Anbieter räume dann, je nach Perspektive, über welchen Zeitraum die Arbeitslosigkeit voraussichtlich andauern werde, für einige Monate eine Tilgungsverringerung oder -aussetzung ein. Je nach Einzelfall sei auch eine Stundung der Gesamtrate möglich, der Kunde zahlt dann für eine gewisse Zeit gar keine Raten.Verschaffen die Absprachen mit der Bank dem Kreditnehmer keinen ausreichenden finanziellen Spielraum, kann er sich auch an die örtliche Wohngeldstelle wenden und einen Lastenzuschuss beantragen. Denn ebenso wie Mieter unterstützt der Staat auch Eigentümer mit selbstgenutztem Wohneigentum, deren Einkommen zur Deckung der Wohnkosten nicht ausreicht. Je nach Höhe ihrer Einnahmen erhalten Betroffene dann einen Zuschuss zu ihren Kreditraten.

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