Ein gelber Umschlag im Briefkasten – unscheinbar, aber oft hochbrisant. Wer ihn übersieht oder zu spät öffnet, kann schnell in ernsthafte Schwierigkeiten geraten und verliert im schlimmsten Fall ein Vermögen.
Ob wegen mieser Auftragslage oder unentschuldigtem Fehlen: Es gibt Fälle, in denen Chefs ihren Angestellten das Gehalt kürzen können. Welche das sind – und welche Fallstricke es gibt.
Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen können Vermieter einen Teil der Grundsteuer zurückerhalten. Voraussetzung: Der Einnahmeausfall ist nicht selbst verschuldet.
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