In der bAV ist der Begriff der „Hinterbliebenen“ eng gefasst. Das gilt umso mehr, wenn die Bezugsberechtigung in einer ausschließenden Reihenfolge festgelegt wurde. Ansonsten würden steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Privilegien gefährdet.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding warnt vor einer Überlastung der Rentenversicherung und fordert klare Reformen. Längeres Arbeiten, höhere Abschläge bei Frühverrentung, die Streichung der Witwenrente und ein Umbau der Beamtenpensionen gehören für …
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Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …
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