Beim Thema Geld hört die Liebe auf? Nicht bei der EUROPA Lebensversicherung. Pünktlich zum Valentinstag startet der Kölner Versicherer erneut seine beliebte Paar-Aktion. Verliebte Paare profitieren dabei bis Ende Mai von einem attraktiven Beitragsvorteil beim Abschluss einer Risikolebensversicherung.
25 Euro Prämienguthaben je Vertrag für Paare
Schließen zwei Partner im Aktionszeitraum vom 14. Februar bis zum 31. Mai jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA ab, erhalten beide Verträge ein Prämienguthaben von jeweils 25 Euro. Die Paar-Aktion gilt auch dann, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der zweite Partner bereits über einen bestehenden EUROPA-Vertrag verfügt. Voraussetzung ist, dass die Vertragslaufzeit noch mindestens zwei Jahre beträgt.
„Mit der Paar-Aktion möchten wir Paare dabei unterstützen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und sich finanziell abzusichern – und das zu besonders günstigen Konditionen“, sagt Dr. Matthias Hofer, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung.
Mit Rückdatierung bis Ende März sparen
Zusätzlich zur Paar-Aktion können Vermittler zudem bis 31. März die Vorteile der Rückdatierung bei der EUROPA nutzen. Sie datieren den Versicherungsbeginn einfach auf den 1. Dezember 2025 zurück. Dadurch wird der Kunde für die Beitragsberechnung rechnerisch ein Jahr jünger. Da das Eintrittsalter maßgeblich für die Beitragshöhe ist, fällt der Beitrag bei einem Start im Jahr 2025 niedriger aus als bei einem Beginn im laufenden Jahr. Ein konkretes Berechnungsbeispiel finden Sie unter www.europa.de/versicherungen/risikolebensversicherung/.
Neues Tarifwerk bei variabler Risikolebensversicherung
Zum Jahresstart wurde zudem die variable Risikolebensversicherung bei der EUROPA neu kalkuliert und ist damit nun wesentlich attraktiver. Zusätzlich berechnet sich zukünftig die Provisionsbewertungssumme aus maximal 40 Jahren Beitragszahlungsdauer anstatt bisher aus 25. Weiteres Vermittler-Argument: Beim Abschluss bis 31. Dezember 2026 umfasst der Versicherungsschutz eine vorgezogene Todesfall-Leistung bei einer schweren Krankheit sowie Nachversicherungsgarantien, unter anderem bei „Energetischer Sanierung einer selbst bewohnten Immobilie durch die versicherte Person.“
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