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Vermieter erhält Versicherungsleistung für Mietausfall: Darf er denselben Betrag zusätzlich vom Mieter verlangen?
Die Versicherung ersetzt dem Vermieter den ausgefallenen Mietzins – trotzdem verlangt dieser denselben Betrag auch vom Mieter. Ob das zulässig ist, hängt davon ab, welcher Anspruch versichert wurde. Eine doppelte Entschädigung für denselben Mietausfallschaden ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
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