Reiseversicherung: Wenn nach dem Verabreichen von KO-Tropfen die Rolex weg ist
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Reiseversicherung: Wenn nach dem Verabreichen von KO-Tropfen die Rolex weg ist

Bild von Tumisu auf Pixabay

Wer auf Reisen eine fremde Person kennenlernt und mit ihr einen Abend verbringt, handelt nicht allein deshalb grob fahrlässig. Das gilt auch, wenn er anschließend aufgrund von KO-Tropfen Opfer eines Gewaltverbrechens wird. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Verden.

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