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Neuwagen nach Unfall? Warum die Standzeit über Ihren Anspruch entscheidet
Wenige Wochen zugelassen, kaum Kilometer auf dem Tacho – und trotzdem will die gegnerische Versicherung nach einem Unfall nur die Reparatur zahlen. Für viele Mandanten ist das unverständlich, zumal sie sich auf die sogenannte Neuwagenabrechnung verlassen. Ein aktuelles Urteil des OLG Saarbrücken stellt jedoch klar: Stand das Fahrzeug vor der ersten Zulassung länger als zwölf Monate beim Händler, kann es schadensrechtlich als „nicht mehr neu“ gelten.
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