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Krankengeld: Familienversicherte haben in der Pflegezeit keinen Anspruch
Wer für die Pflege eines Angehörigen vollständig unbezahlt aus dem Beruf aussetzt und in die Familienversicherung wechselt, bleibt medizinisch abgesichert. Erkrankt die Pflegeperson selbst, zahlt diese Versicherung jedoch kein eigenes Krankengeld. Auch eine längere Krankschreibung ändert daran nichts. Während der vollständigen Freistellung fällt bereits der Arbeitslohn weg. Die eigene Erkrankung führt deshalb vor allem zu zwei Fragen: Wie wird der Angehörige weiter versorgt, und wann kann die Pflegezeit enden? Eine Krankmeldung allein beendet die Auszeit nicht.
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