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Kfz-Versicherung: Was den Nachweis eines Diebstahls erschüttern kann
Wer gegenüber der Kaskoversicherung widersprüchliche Angaben zur letzten Fahrt und zum Abstellen eines gestohlenen Fahrzeugs macht, kann die Beweiserleichterungen für den Nachweis des Diebstahls verlieren. Das zeigt ein Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Eine Täuschungsabsicht müsse dem Versicherungsnehmer dafür nicht nachgewiesen werden. Im konkreten Fall musste die Versicherung daher nicht für den behaupteten Diebstahl leisten.
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