Ich bin BU: Darf mich die Versicherung auf eine andere Tätigkeit verweisen?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Ich bin BU: Darf mich die Versicherung auf eine andere Tätigkeit verweisen?

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Wer wegen Krankheit oder Unfall den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, rechnet mit einer positiven Leistungsentscheidung seines BU-Versicherers. Der Versicherer wendet jedoch manchmal ein, es könne die BU auf andere eine Tätigkeit verweisen, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalten ist.

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