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Freiberufler: Fehlende Berufshaftpflicht kann teuer werden
Nach einem Urteil des Berufsgerichts für Architekten Baden-Württemberg ist die Verletzung der Pflicht zum Unterhalt einer Berufshaftpflichtversicherung ein schwerwiegendes berufswidriges Verhalten. Bei erstmaliger Begehung orientiere sich die Geldbuße an der ersparten Versicherungsprämie. Das Gericht verurteilte einen freien Architekten, der über fünf Jahre keinen Schutz unterhalten hatte, zu einer Buße von 6.250 Euro, was in etwa den eingesparten Jahresprämien entsprach.
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