Elementarversicherer muss nicht für Hochwasser der Schlei 2023 zahlen
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Elementarversicherer muss nicht für Hochwasser der Schlei 2023 zahlen

Bild von SimoneVomFeld auf Pixabay

Bei einer Überflutung lief Wasser in die Keller einer Wohnanlage in der Nähe des Ostsee-Meeresarms Schlei, wodurch ein Sachschaden in Höhe eines sechsstelligen Eurobetrags entstand. Die Immobilienbesitzerin verlangte hierfür Deckung vom Anbieter ihrer Police gegen Elementarschäden, der dies ablehnte. Nachdem aktuell auch ein Oberlandesgericht zugunsten des Versicherers geurteilt hat, könnte der Fall vor dem BGH landen.

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