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Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil ist keine Zweitwohnung
Ein Arbeitnehmer wollte die Kosten seines Wohnmobils steuerlich als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah die Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt an. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung.
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