Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil ist keine Zweitwohnung
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil ist keine Zweitwohnung

Ein Arbeitnehmer wollte die Kosten seines Wohnmobils steuerlich als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah die Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt an. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung.

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