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BU-Versicherung: Paartherapie ist bei Gesundheitsfragen anzugeben
Ein Beratungstermin wegen Eheproblemen kann bei der Beantragung einer BU-Versicherung eine Rolle spielen. Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine psychotherapeutische Paar- und Konfliktberatung in den Gesundheitsfragen anzugeben ist. Das Verschweigen hatte weitreichende Folgen für den Vertrag.
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