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BU-Vergleich geschlossen: Kann ich bei späterer Verschlechterung trotzdem die volle Rente verlangen?
Ein Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann langfristige Auswirkungen haben. Das OLG Saarbrücken entschied mit Urteil vom 12.08.2026 (Az. 5 U 9/26), dass ein Versicherter trotz späterer gesundheitlicher Verschlechterung nicht automatisch eine höhere BU-Rente verlangen kann, wenn für den fortdauernden Versicherungsfall zuvor eine anteilige Rente vereinbart wurde. Entscheidend sind der genaue Wortlaut des Vergleichs, die Versicherungsbedingungen und die Frage, ob ein neuer Versicherungsfall vorliegt.
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