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BU-Nachprüfungsverfahren: Woran Vermittler eine angreifbare Leistungseinstellung erkennen
Hat ein Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungspflicht unbefristet anerkannt, kann er die Rente im laufenden Vertrag nur über das Nachprüfungsverfahren wieder einstellen. § 174 VVG verlangt dafür eine Mitteilung in Textform, die die Veränderung gegenüber dem Zeitpunkt des Anerkenntnisses darlegt, und schiebt die Leistungsfreiheit auf das Ende des dritten Monats nach Zugang hinaus. Woran Vermittler ein angreifbares Einstellungsschreiben erkennen und was der Kunde in dieser Zeit tun sollte, erläutert Rechtsanwalt Sebastian Agster in seinem Gastbeitrag.
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