Brücke in die Rente Rechnungshof kritisiert Schlupfloch für ältere Arbeitnehmer
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Brücke in die Rente - Rechnungshof kritisiert Schlupfloch für ältere Arbeitnehmer

Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, kann unter Umständen drei Jahre mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken. Der Bundesrechnungshof hält das für fragwürdig.

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