Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn nach Anerkenntnis keine Rente mehr kommt
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn nach Anerkenntnis keine Rente mehr kommt

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Viele Mandanten wenden sich an mich, weil ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst ein Leistungsanerkenntnis abgegeben hat – also die Rente zugesagt und gezahlt wurde – und plötzlich eine Einstellung der Leistungen im Raum steht. Für betroffene Versicherte ist das existenzbedrohend, denn die BU-Rente ersetzt in der Regel das bisherige Einkommen. In solchen Situationen entscheidet sich häufig, ob die Versicherung sich an ihr Leistungsversprechen halten muss oder ob sie dieses rechtmäßig wieder beenden durfte.

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