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Berufsunfähigkeitsversicherung: Unfallverursacher muss Risikozuschlag erstatten
Risikozuschläge für eine Versicherung können auch dann erstattungsfähig sein, wenn der Geschädigte diese zum Unfallzeitpunkt noch nicht abgeschlossen hatte, aber nachvollziehbar darlegen kann, sich bereits für einen bestimmten Anbieter entschieden zu haben. In diesem Fall muss der Haftpflichtversicherer des Schädigers für den unfallbedingten Mehrbetrag aufkommen. Das zeigt ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
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