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Beitragsanpassung in der PKV: Warum § 203 VVG in der Beratung oft falsch erklärt wird
Laut Gesetz gibt es zwei sogenannte auslösende Faktoren für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung: die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Eine Anpassung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt, und nur, wenn der Versicherer die maßgeblichen Gründe mitgeteilt hat. Ein Gastbeitrag des Versicherungsspezialisten Maximilian Abels.
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