Für die Schaltung Ihrer Stellenanzeige über vier Wochen - zusätzlich mit fünf Veröffentlichungen im Newsletter - berechnen wir nur 300,- €. Flatrate-Angebote für alle Stellenangebote aus Ihrem Hause über 12 Monate auf Anfrage. Kontakt über: stellenmarkt@assekuranz-info-portal.de
Notfall- und Rettungsreform endlich verabschiedet: Schneller zur richtigen Versorgung
Nach mehreren Anläufen in den vergangenen Jahren hat der Bundestag heute die Notfall- und Rettungsdienstreform verabschiedet. Das Gesetz bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die die Versorgung in Deutschland deutlich verbessern werden. Wer im Not- oder Akutfall medizinische Hilfe benötigt, soll sie künftig schneller und zielgenauer erhalten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Reform und begrüßt, dass dabei viele seiner Vorschläge aufgegriffen wurden.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Es war höchste Zeit, dass die Notfall- und Rettungsdienstreform diese wichtige Hürde nimmt. Die Pläne müssen nun zügig umgesetzt werden, um die Notfallversorgung und das Rettungswesen in Deutschland an die heutige Realität anzupassen. Wer dringend medizinische Hilfe braucht, muss sie ohne lange Wartezeit am für ihn richtigen Ort bekommen. Voraussetzung dafür ist ein kluges Zusammenspiel von Notaufnahmen der Krankenhäuser, des vertragsärztlichen Notdienstes und der Rettungsdienste. Dafür schafft die Reform wichtige Voraussetzungen. Wir begrüßen, dass das Gesetz nun die Vernetzung von Rettungs- und Akutleitstellen verbindlich macht. 112 und 116 117 müssen eng verzahnt sein, damit passgenaue Hilfe ermöglicht wird. Entscheidend bei der Umsetzung der Reform sind bundesweit einheitliche und verbindliche Standards. Ein Beispiel: Die Ersteinschätzungs- und Abfrageverfahren werden aufeinander abgestimmt, um bei gleichen Hilfeersuchen zur gleichen Empfehlung zu kommen, sei es am Telefon nach dem Notruf 112 oder in einem Integrierten Notfallzentrum eines Krankenhauses. So wird sicherstellt, dass Hilfesuchende unabhängig vom gewählten Zugang oder ihrem Wohnort anhand derselben Kriterien in die richtige Versorgungsebene gelangen.“
Ersteinschätzungsverfahren und Vernetzung als zentrale Bausteine
Die im Gesetz geplanten Ersteinschätzungs- und Abfrageverfahren sollen Hilfesuchende nach Erforderlichkeit und Dringlichkeit in die jeweils richtige Versorgungsstruktur vermitteln. Geplant ist, dass diese in den künftig strukturell vernetzten Rettungs- (112) und Akutleitstellen (116 117) zum Einsatz kommen, aber auch in den sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ).
Die INZ sollen an geeigneten Krankenhausstandorten für Hilfesuchende eine zentrale Anlaufstelle sein. Dort arbeiten Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen künftig enger zusammen. KV-Notdienstpraxen werden verbindlich eingebunden, um eine fallabschließende Behandlung ambulanter Akutfälle zu gewährleisten und die Notaufnahmen zu entlasten.
Reform bindet Rettungsdienst konsequent in die Notfallversorgung mit ein
Mit der Reform wird auch der Rettungsdienst als wichtiger Akteur in der Notfallversorgung auf eine moderne und zukunftsfähige gesetzliche Basis gestellt. Bislang wird der Rettungsdienst in Deutschland kommunal sehr unterschiedlich organisiert. Die Notfallreform verfolgt nun das Ziel, einen Rahmen für bundeseinheitliche Struktur- und Qualitätsvorgaben zu schaffen. Der
GKV-Spitzenverband begrüßt insbesondere, dass der Rettungsdienst als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB V aufgenommen wird.