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Zugeparkt: Wer trägt auf Privatparkplätzen die Abschleppkosten?
Wer einen privaten Stellplatz unberechtigt zustellt und abgeschleppt wird, muss laut ARAG Experten damit rechnen, die Abschleppkosten in voller Höhe zu tragen. Der Nutzer des Stellplatzes ist auch nicht verpflichtet, zuerst die Polizei zu rufen oder den Halter ausfindig zu machen. Handelt es sich um privates Gelände, besteht keine polizeiliche Zuständigkeit. In einem konkreten Fall hatte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug so abgestellt, dass der Nutzer eines privaten Stellplatzes nicht mehr aus seiner Parkfläche herausfahren konnte. Der Betroffene rief daraufhin ein Abschleppunternehmen, das den Wagen entfernte. Kostenpunkt: rund 765 Euro. Doch die Autofahrerin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Nach Auswertung von Fotos und dem zeitlichen Ablauf stand aber auch für die Richter fest, dass die Ausfahrt nicht nur kurzzeitig, sondern über einen relevanten Zeitraum blockiert war. Damit lag eine sogenannte Besitzstörung am Stellplatz und zugleich eine Eigentumsverletzung am Fahrzeug des Stellplatznutzers vor, der sein Auto nicht wie vorgesehen nutzen konnte. Die Frau musste die Abschleppkosten in voller Höhe tragen (Amtsgericht München, Az.: 191 C 19243/24).
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