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Württembergische Kfz-Kunden dürfen weiterhin nicht darauf vertrauen, dass ihr Versicherer sie ordnungsgemäß über eine Beitragsanpassung informiert
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Versicherer seine Kunden über eine Beitragsanpassung und das damit verbundene Kündigungsrecht informiert. Auf diesen verpflichtenden Hinweis wurde nun schon im zweiten Jahr bei einer unbekannten Kundenanzahl verzichtet.
Aufgefallen ist dieser Fehler bereits 2025 in den Beitragsrechnungen zu Saisonkennzeichen. AIP hatte darüber berichtet und der Versicherer wollte alle betreffenden Kunden nachträglich anschreiben und sie über ihr Kündigungsrecht informieren.
Im Einzelfall hatte die Württembergische aufgrund des fehlenden Hinweises die Beitragsanpassung rückgängig gemacht und den Erhöhungsbetrag erstattet.
Im letzten Jahr wurde ein „technischer Fehler“ als Grund für die fehlenden Hinweise genannt. Zu den auch in 2026 fehlenden Hinweisen teilte uns die Württembergische mit: „Es ist natürlich bedauerlich, dass die Umstellung in den technischen Systemen weiterhin andauert.“ Die Württembergische geht aber davon aus, „die Probleme weit vor der nächsten Versicherungssaison ab 1. Januar 2027 gelöst zu haben.“
Weiterhin ist der Versicherer bereit, Kunden unter Beachtung des Maklermandates aktiv anzuschreiben und sie auf ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. Danach werden in 2026 wohl nicht alle betreffenden Kunden automatisch vom Versicherer nachträglich angeschrieben (wie 2025 angekündigt wurde). Kunden müssen also aktiv werden und die Beiträge 2025 mit den Beiträgen 2026 vergleichen. Die Regel, kein Hinweis auf ein Kündigungsrecht = keine Beitragserhöhung, gilt hier nicht.
Die Tatsache, dass Erhöhungsbeiträge technisch ohne Probleme umgesetzt werden können, nicht aber ein Textbaustein mit Kündigungsrecht zu einer Erhöhung, verursacht vielfältige Gedanken.
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