Was ist eigentlich – aus Sicht der Versicherer - eine Garage?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Aktuelles - Versicherungen

Was ist eigentlich – aus Sicht der Versicherer - eine Garage?

Schrottauto in Garage
© Pixabay

Klingt wie eine überflüssige Frage. Sie ist aber mehr als berechtigt! Wie definieren eigentlich Versicherer den Begriff „Garage“? Und da beginnen zum Teil sehr unterschiedliche Beurteilungen.

„Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge, meist Autos, aber auch Seilbahn-Fahrbetriebsmittel“, so bei Wikipedia nachzulesen.

Viele Versicherer bieten es völlig einfach an, die Garage unkompliziert in einem Gebäudeversicherungsvertrag einzuschließen. Ob nach Wertermittlung oder nach Wohnflächenmodell, der Einschluss einer Garage wird als „Kinderspiel“ angeboten. Meist erfolgt die Abfrage nur nach Anzahl der Stellplätze. Teilweise wird nicht einmal die Anzahl der Stellplätze abgefragt. Feste Aussagen, wann ein Versicherer eine Garage als Garage betrachtet, gibt es meist nicht.

Nebengebäude sind von dieser Regelung ausgenommen, hier wird nach einer qm-Zahl entschieden, ob das Nebengebäude beitragsfrei eingeschlossen ist oder ob es separat versichert werden muss.

Für Garagen legen sich die Versicherer meist nicht auf eine max. Nutzfläche fest. In den Bedingungen ist dazu bisher auch nichts zu finden. Auch bei der Tarifierung ist überwiegend keine Abfrage der Nutzfläche zu finden. Also bleibt es überwiegend bei der Abfrage der Stellplatzanzahl.

Häufig gibt es auch noch den Hinweis, dass Garagen innerhalb des Hauses (z.B. Tiefgarage in einem Einfamilienhaus) gar nicht separat berücksichtigt werden müssen. Klingt bis hierher einfach und plausibel. Wenn das „Aber“ der Versicherer nicht wäre, das nur versteckt Berücksichtigung findet.  

Garagen-Boxen
© Bild von kalhh auf Pixabay

Die VHV hat in einem aktuellen Fall festgestellt, dass die Bezeichnung Garage doch sehr unterschiedlich betrachtet wird und die Mitarbeiter aus einer Garage ein Nebengebäude mit einem erheblichen Prämienzuschlag machen wollten.

Zunächst wurde festgestellt, dass es sich aufgrund der Nutzfläche um keine „Standard-Garage“ handelt. Nach einer Rückfrage, was unter „Standard-Garage“ zu verstehen ist, wurde dann bestätigt, dass mit „Standard-Garagen“ die üblichen Fertiggaragen (Boxen) gemeint sind. Und nur diese wären angeblich mitversichert.

Dann kam die überraschende Erkenntnis bzw. Behauptung, dass die betreffende Garage nicht als Garage konzipiert wurde. Obwohl selbst von einem Gutachter das Gebäude als Garage bezeichnet wurde.

Div. weitere Faktoren wurden für die Einschätzung, ob es sich um eine Garage oder ein Nebengebäude handelt, herangezogen. Selbst ein hinter der Garage "lediglich vermuteter" Grillplatz mit einer angebauten Überdachung führte zur Einschätzung, dass es sich um keine Garage handeln würde.

Nach weiteren Eingaben hat die VHV die Angelegenheit dann aber zur Zufriedenheit des Kunden – und des Maklers – zum Abschluss gebracht.

Vermutlich würde diese beispielhafte und unterschiedliche Betrachtungsweise auch bei anderen Versicherern zutreffen, wenn der Makler häufiger um eine individuelle Einschätzung bitten würde und er sich nicht auf die Aussage der so einfach mitzuversichernden Garage verlassen würde.

Wir haben deshalb auch bei anderen Versicherern nachgefragt, wie eine Garage jeweils definiert wird und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Die InterRisk teilte uns mit: „Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge. Wir fragen bei Garagen nicht nach der Anzahl der Stellplätze oder nach der Nutzfläche. Ob diese ein Spitzdach haben oder ein Flachdach, ist nicht relevant. Auch Doppelstockgaragen für zwei KFZ übereinander sind bei uns versichert.
Wenn allerdings die Garage nur Teil eines Nebengebäudes ist, das größer ist als 25 qm und noch zu anderen Zwecken genutzt wird (Lagerraum, Waschküche, Gästezimmer, Partyraum...), muss das Nebengebäude im Antrag angegeben werden und die Mitversicherung wird individuell überprüft.“

Garage als Gebäude
© Bild von Paul Zook auf Pixabay

Die Gothaer teilte uns auf unsere Anfrage mit: Wir haben in unserem Vertriebssystem, […], darauf verzichtet, eine Garage zu definieren. Somit ist unter dem Begriff "Garage" das zu verstehen, was der allgemeine Sprachgebrauch darunter versteht, dieser allgemeinen Auffassung schließen wir uns an, exemplarisch: „Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge, meist Autos, aber auch Seilbahn-Fahrbetriebsmittel.“

Auch für Seilbahn-Fahrbetriebsmittel, das vermutet ein Kunde im allgemeinen Sprachgebrauch vermutlich nicht. Die Gothaer fragt also lediglich die Anzahl der Stellplätze ab.

Die AXA betrachtet die Garage als ein Bauwerk, die Anzahl der Stellplätze und die Nutzfläche ist dabei unerheblich: „... wir fragen nur nach der Anzahl der Garagen. Eine „Doppelgarage“ ist eine Garage (ein Bauwerk), auch wenn diese natürlich größer ist. Sonstige Kriterien wie eine Eingangstür, Stellplätze, die qm-Größe etc. fragen wir nicht ab.“

Bei der Tarifierung hat die AXA noch den Hinweis, dass lediglich Garagen außerhalb des Gebäudes anzugeben sind, da Garagen im Gebäude (meist im Kellergeschoss des Hauses) bei der Wertermittlung bereits berücksichtigt sind.

HDI hat gerade ihren neuen Wohngebäudetarif „Premium“ vorgestellt, bei dem Garagen bis zu 300 qm mitversichert sind.

Klarheit besteht sicher bei allen Kunden, Vermittlern und Versicherern darüber, dass es sich bei unserem Artikelbild auf der Eingangsseite um keine Garage und um kein Nebengebäude (mehr) handelt.

Dazwischen gibt es scheinbar doch sehr unterschiedliche Einschätzungen und Sichtweisen, wann eine Garage aus Sicht des Versicherers eine Garage ist. Damit diese Prüfung nicht erst nach einem Schadenfall erfolgt, sollten Vermittler sich nicht auf die so einfache Zusage über die Mitversicherung der Garagen verlassen und je nach Art der Garage lieber eine individuelle Prüfung vornehmen lassen.

Fakten wie:

  • Garage innerhalb des Gebäudes, angebaut oder außerhalb
  • Bauweise mit Spitzdach
  • Nutzung Spitzdach
  • Garage als Bauwerk ohne Stellplatzangabe
  • Garage mit Anzahl der Stellplätze
  • Standard-Garage
  • Garage über Nutzfläche
  • Doppelgarage als eine Garage
  • Doppelstockgaragen
  • Definition Garage nach allgemeinem Sprachgebrauch

können zu unterschiedlichen Einschätzungen der Versicherer oder auch zu dem Ergebnis führen, dass eine Garage nicht immer eine Garage ist.


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