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VSAAG: Gesetzgeber muss Schutzlücke schließen
Mit dem Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) soll der Schutz von Verbraucher bei der Insolvenz von Versicherungsunternehmen verbessert werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt insbesondere die geplante Einrichtung eines Sicherungsfonds für Schaden- und Unfallversicherungen. Gleichzeitig bleibt eine wesentliche Schutzlücke bestehen: Versicherungsunternehmen, die ihre Produkte in Deutschland anbieten, aber hier keinen Sitz haben, sollen nicht in den deutschen Sicherungsfonds einbezogen werden. „Die Einrichtung eines Sicherungsfonds für die Sachversicherer ist ein notwendiger Schritt, um die Absicherung vor Versicherpleiten zu komplettieren. Es wäre umsichtig und mit geringem Aufwand möglich, den Schutz nicht nur auf Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu beschränken“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.
Seit der Pleite des Versicherers Element Ende 2024 haben zwei weitere Versicherer, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, das Insolvenzverfahren eröffnet. Versicherte konnten hier jedoch keinen Schutz im deutschen Rechtsrahmen finden. „Die Fälle des luxemburgischen Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux S.A. und des belgischen Kautionsversicherers Satrex SA sollten Warnung genug sein, um die Pleiten ausländischer Versicherer mitzudenken“, sagt Rehmke. Aus Sicht des BdV darf das Schutzniveau für Versicherte nicht davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat ein Versicherer seinen Sitz hat. Der BdV fordert deshalb, Versicherte auch bei Insolvenzen von Versicherungsunternehmen ohne Sitz in Deutschland besser abzusichern. Gerade weil Versicherungsprodukte grenzüberschreitend angeboten werden können, braucht es aus Sicht des Verbraucherschutzvereins ein Sicherungssystem, das diesem Geschäftsmodell Rechnung trägt.
Der BdV hatte bereits in einer Stellungnahme und im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 6. Juli 2026 auf die bestehende Schutzlücke hingewiesen. Nun ist es am Gesetzgeber, die Lücke zu schließen. Der Bundestag stimmt am 24. September über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) ab. Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet.
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