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Trickst ERGO mit falscher Vertragsumstellung, um so dem ERGO-Vertreter aufgrund eines Maklermandats noch eine Ausgleichszahlung zu verschaffen?
Die Vertragsumstellung einer Unfallversicherung wurde zumindest nicht zu dem vom Makler und Kunden gewünschten Termin vorgenommen. Reklamationen wurden bisher ignoriert. Weder der Kunde noch der Makler erhielten eine Information über eine abweichende Vertragsumstellung.
Der Kunde hat seit vielen Jahren bei der ERGO eine Unfallversicherung mit einer Hauptfälligkeit jeweils zum 01.02. des Jahres. Im November 2025 erhält der Kunde eine Information zur Vertragsumstellung wegen Altersanpassung.
„Weil sich die Versicherung geändert hat, haben Sie einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beginnt mit Zugang dieses Briefes. Wenn Sie Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nutzen möchten, weisen Sie bitte in Ihrer Kündigung darauf hin. Sonst gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin und nicht zum Zeitpunkt der Änderung. Die Frist beginnt mit Zugang dieses Briefes. Die außerordentliche Kündigung wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Änderung.“
Soweit alles verständlich. Fristgemäß hat der Kunde gleichzeitig um Streichung des mitversicherten Krankenhaustagegeldes und um eine Änderung der Zahlungsweise „zur nächsten Hauptfälligkeit“ (so steht es in seinem Antrag) gebeten. Also eine Vertragsänderung zum 01.02.2026, entsprechend der bisherigen Hauptfälligkeit.
Der Antrag des Kunden wurde zeitgleich mit der Maklervollmacht eingereicht. Der Makler hat dabei nochmals auf den Umstellungstermin, den möglichen Kündigungstermin und den gewünschten Übertragungstermin hingewiesen: „Da der Vertrag aufgrund Ihrer mitgeteilten Vertragsänderung zum 01.02.2026 gekündigt werden könnte, erwarten wir auch eine Übertragung in unsere […]-Anbindung zu diesem Termin.“ Deutlicher können Änderungsanträge oder Änderungswünsche kaum definiert werden.
Doch dann kam alles ganz anders und nicht nachvollziehbar. Die ERGO hat die Umstellung plötzlich schon zum 01.01.2026 vorgenommen, obwohl dies weder vom Makler noch vom Kunden gewünscht wurde. Die ERGO hat also eigenmächtig den gewünschten Änderungstermin vorgezogen und den Kunden per Vertragsdokument über eine neue Laufzeit vom 01.01.2026 bis 01.02.2027 informiert. Einen besonderen Hinweis zu dieser Abweichung gab es nicht. Wie ist die ERGO auf den von der Hauptfälligkeit abweichenden 01.01. gekommen?
Am 07.01.2026 (nachdem VN plötzlich eine neue Vertragslaufzeit bestätigt wurde) erhält der Makler die Bestätigung der ERGO: „Den Vertrag / Die Verträge SVXXXXXXXXXX haben wir heute an Sie übertragen. Der ehemalige Bestandsinhaber hat Anspruch auf Ablösezahlung von 33,89 €. Dieser Betrag [...].“
Die Maklervollmacht wurde erst nach über fünf Wochen bearbeitet und („zufällig“) erst eine Woche nach der Vertragsumstellung zu einem falschen Termin. Der Hinweis zum Kündigungstermin 01.02.2026 ist natürlich völlig untergegangen, da ja fälschlicherweise eine neue Laufzeit vom 01.01.2026 bis 01.02.2027 bestätigt wurde.
Eine Beschwerde des Maklers vom 08.01.2026 in der Fachabteilung wurde bis heute nicht beantwortet. Der Makler hatte deshalb vermutet, dass seine Beschwerde erfolgreich war und von einer Ausgleichszahlung abgesehen wurde.
Aber leider hat der Makler hier falsch gedacht und festgestellt, dass ihm Ende März 2026 tatsächlich der Betrag in Höhe von 33,89 € belastet wurde.
Der nächste Schritt des Maklers war dann eine Beschwerde an den Vorstand der ERGO. Aber auch diese Beschwerde vom 01.03.2026 blieb bisher ohne jede Antwort oder Reaktion.
Der Makler stellt sich jetzt die Frage, ob er für 33,89 € tatsächlich einen Anwalt einschalten muss oder ob sich die ERGO vielleicht doch noch zu einer Stellungnahme und Gutschrift durchringen kann. Da zwei Beschwerden innerhalb von gut zwei Monaten bisher nicht beantwortet wurden, kann der Makler seine Gedanken an eine bewusst falsche Bearbeitung zur Freude des ERGO-Vertreters nicht verdrängen.
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