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Serie: Schadensfall des Monats April 2026 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: Wird der Makler zum Panzerknacker, ist die Bürohaftpflicht Gold wert
© Hans John Versicherungsmakler GmbH
Ein gewöhnlicher Arbeitstag im Maklerbüro bietet meist wenig Raum für Überraschungen. Routine kann aber auch tückisch sein, wenn man nicht mit veränderten Gegebenheiten rechnet. Eine winzige Unachtsamkeit kann dann ausreichen, um teure Folgen nach sich zu ziehen.
Unerwarteter Widerstand – der Sachverhalt
Der Mitarbeiter eines Versicherungsmaklers fühlte sich von der Sonne geblendet und wollte daher, wie fast jeden Tag, die elektrischen Rollläden herunterlassen. Ihm war aber leider entgangen, dass ein Arbeitskollege an dem Tag einen neuen Bürotisch aufgebaut und den Werkzeugkasten auf der Fensterbank abgestellt hatte.
Der Rollladen fuhr herunter und setzte auf dem Werkzeugkasten auf. Der Widerstand war so stark, dass mehrere Halterungen im Rollladenkasten aus dem sogenannten Panzer herausbrachen!
Eine Reparatur kam nicht infrage, da der Rollladen danach zu kurz gewesen wäre. Somit war ein vollständiger Austausch die einzige sinnvolle Lösung.
Der Versicherungsmakler dokumentierte den Vorfall genau und hielt die Situation auf Fotos fest. Ein angeforderter Kostenvoranschlag bezifferte die Kosten für die Erneuerung auf rund 1.700 Euro.
Trotz „Panzerknacker“ kein Vermögensschaden – die Deckungsebene
Auch wenn der Alltag eines Versicherungsmaklers häufig von Vermögensschäden geprägt ist, lag in diesem Fall keiner vor. Es handelte sich vielmehr um einen klassischen Sachschaden an einem festen Bestandteil der angemieteten Büroräume.
Für solche Fälle greift die Bürohaftpflichtversicherung. Ob sie als Baustein in ein Konzept zur Vermögensschaden-Haftpflicht integriert ist oder als eigenständige Lösung besteht, ist für die Einordnung des Schadens unerheblich. Entscheidend ist nur, dass dieser Schutz vorhanden ist.
Im konkreten Fall war die Bürohaftpflicht Teil des bestehenden VSH-Versicherungskonzepts. Die Schadenmeldung erfolgte unverzüglich und der Versicherer regulierte vollständig.
Kleine Ursache, große Wirkung – das Fazit
Ein abgestellter Werkzeugkasten reichte aus, um im Büro dieses Maklers einen Schaden zu verursachen. Der Ablauf war alltäglich, die Folge nicht.
Für Vermittlerunternehmen liegt der Fokus bei der eigenen Absicherung oft auf existenziellen Risiken wie der Vermögensschaden-Haftpflicht oder dem Rechtsschutz. Dieser Fall zeigt: Weitere Sparten sollte man nicht aus dem Blick verlieren. Eine Bürohaftpflicht gehört ebenso wie eine Cyberversicherung zur notwendigen Basis für jeden Maklerbetrieb, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen kleiner Missgeschicke, die trotz aller Vorsicht im Büroalltag vorkommen.
Über die Hans John Versicherungsmakler GmbH:
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Volljuristen und Versicherungskaufleuten einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflicht an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH ist seit Jahren einer der Marktführer in ihrem Segment.
Ansprechpartner zu dieser Meldung:
Dr. Oliver Fröhlich, Hans John Versicherungsmakler GmbH
E-Mail: schaden@haftpflichtexperten.de
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