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Erste Lesung zum Altersvorsorgereformgesetz: AfW begrüßt Reformziele und fordert differenzierte Vergütungsregelungen
Der Deutsche Bundestag hat am 26.02.2026 in erster Lesung das Altersvorsorgereformgesetz beraten. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung unterstützt das Ziel, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, renditestärker und für breite Bevölkerungsschichten attraktiver zu gestalten. Im weiteren parlamentarischen Verfahren komme es nun entscheidend auf eine praxistaugliche Ausgestaltung an.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, Ziel sei es auch, dass die Menschen künftig mehr im Depot haben als auf dem Sparkonto oder unter der Matratze. Die stärkere Kapitalmarktorientierung bewertet der AfW grundsätzlich positiv. Höhere Renditechancen und transparente Kostenstrukturen sind zentrale Bausteine für mehr Akzeptanz.
Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der AfW hervorgehoben, dass eine Reform überfällig ist. Gleichzeitig warnt der Verband vor pauschalen Eingriffen in Vergütungsmechanismen.
Aus Sicht des AfW ist ein Wegfall der Zillmerung der falsche Weg. Das verkennt, dass die wesentliche Beratungsleistung zu Beginn des Vertrags erbracht wird. Wo Beratung erbracht wird, muss eine zeitnahe Vergütung weiterhin möglich bleiben. Abschlusskosten dürfen nicht so verteilt werden, dass der anfängliche Beratungsaufwand wirtschaftlich entwertet wird.
„Die Diskussion darf sich nicht allein auf Prozentkennziffern verengen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Kundennutzen besteht nicht nur aus niedrigen Kosten, sondern auch aus qualifizierter Beratung, Haftung und laufender Betreuung. Pauschale Aussagen greifen hier zu kurz. Klar ist aber auch: Altersvorsorgeberatung ist anspruchsvoll und haftungsträchtig. Ohne eine angemessene Vergütung wird eine flächendeckende qualifizierte Beratung in der geförderten Altersvorsorge nicht aufrechterhalten werden können.“
Zugleich begrüßt der AfW die Äußerungen von Dr. Carsten Brodesser (CDU), wonach der Kreis der Förderberechtigten im weiteren Verfahren noch zu diskutieren sei. Aus Sicht des Verbandes sollte ein modernes Fördersystem grundsätzlich allen Erwerbstätigen offenstehen.
„Gerade vor dem Hintergrund zunehmend wechselhafter Erwerbsbiografien führt ein eingeschränkter Förderkreis zu Ungerechtigkeiten und erheblichem bürokratischem Aufwand“, so Wirth. „Selbständige müssen selbstverständlich einbezogen werden. Altersvorsorge darf nicht vom Status abhängen.“
Darüber hinaus sollte die Reform einen ganzheitlichen Beratungsansatz ermöglichen, der zentrale Lebensrisiken wie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht ausblendet. Der AfW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass Renditechancen, Verbraucherschutz und eine wirtschaftlich tragfähige Beratungsstruktur in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.
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Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittler werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.
Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.
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