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Elementarschadenpflichtversicherung: Reform soll im zweiten Halbjahr Fahrt aufnehmen
Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz © AfW
Nach einem Gespräch des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung mit Carsten Müller (CDU), amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, zeichnet sich ab, dass das Thema Elementarschadenversicherung im zweiten Halbjahr 2026 verstärkt angegangen werden soll. Der Verband unterstützt den Weg über ein Opt-out-Modell, risikobasierte Prämien und eine staatliche Rückversicherung für Großschäden, die privat nicht abgesichert werden können. Eine allgemeine Versicherungspflicht lehnt der AfW ab – im Neugeschäft wie im Bestand.
Aus Sicht des AfW ist der richtige Hebel nicht der Zwang, sondern die verbindliche Einbeziehung des Elementarschutzes in die Wohngebäudeversicherung bei erhaltener Wahlfreiheit. Das gilt auch für den Bestand: Eine Erweiterung bestehender Verträge zu einem Stichtag darf nicht zur Pflicht durch die Hintertür werden, sondern muss mit einer echten Abwahlmöglichkeit verbunden sein. Wer den Schutz aktiv abwählt, trifft eine bewusste Entscheidung – die Vertragsfreiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt gewahrt.
Wie relevant das Thema für die Praxis ist, zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer, das zum 18. Mal zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 durchgeführt wurde und an dem sich 1.001 Vermittlerinnen und Vermittler beteiligten. Das Stimmungsbild weist dabei über den Verband hinaus, denn zwei Drittel der Befragten sind nicht Mitglied des AfW. 89 Prozent bieten den Elementarschutz bereits standardmäßig im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit an; die Kundennachfrage bewerten 43 Prozent als hoch oder sehr hoch, weitere 38 Prozent als mäßig. Bei der Frage nach einer Versicherungspflicht zeigt sich ein differenziertes Bild: 53 Prozent befürworten sie, 23 Prozent lehnen sie ab, 19 Prozent beziehen keine Position. Gerade diese Uneinigkeit spricht aus Sicht des AfW gegen einen starren Zwang und für ein gut ausgestaltetes Opt-out-Modell.
Damit ein Opt-out in der Beratung verlässlich umgesetzt werden kann, müssen Belehrung, Dokumentation und etwaige Bestätigungen klar und praktikabel geregelt werden. Nur mit eindeutigen Vorgaben lässt sich die Abwahl rechtssicher gestalten – für die Kundinnen und Kunden ebenso wie für die Vermittlerschaft.
Zwei Punkte markiert der AfW als klare Bedingungen. Erstens darf es keine weitgehende Harmonisierung der Versicherungsbedingungen geben, wie sie der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorsieht. Eine faktische Einheitsdeckung ohne echten Wettbewerb schadet Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie einem funktionierenden Markt; risikoadäquate Tarifierung und Produktvielfalt müssen erhalten bleiben. Zweitens muss der Grundsatz gelten: kein staatliches Einspringen nach bewusstem Opt-out. Ohne diese Konsequenz verliert das Modell seine disziplinierende Wirkung, und der Anreiz zur Eigenvorsorge entfällt.
„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind", so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen."
Der AfW steht dem weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv zur Verfügung und wird darauf achten, dass ein breiterer Elementarschutz erreicht wird, ohne den Wettbewerb einzuschränken oder die unabhängige Beratung mit unpraktikablen Vorgaben zu belasten.
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Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V
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