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Bundesrat winkt Altersvorsorgereformgesetz ohne Änderungen durch
Anlässlich der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes durch den Bundesrat erneuert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) seine deutliche Kritik an der Einrichtung eines staatlichen gemanagten Fonds für die Altersvorsorge und dem beratungslosen Abschluss von Standardprodukten.
„Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen abgesegnet hat“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“
Der BVK moniert, dass mit dem ab 2027 einzurichtenden Staatsfonds eine Rollenhybris des Staates entsteht, indem die öffentliche Hand gleichzeitig Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter wird und damit den Wettbewerb verzerrt, wenn nicht gar zerstört. Das ist ein Weg, den man nur von den seit Jahrzehnten überwunden geglaubten staatssozialistischen Zeiten kennt.
„Hinzu kommt noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet sind, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Das kann sich später bitter rächen, wenn sie merken, dass das Produkt nicht passt oder der eigenen Biografie zuwiderläuft.“
Außerdem ist zurzeit nicht geklärt, wie der Kapitalschutz der Vorsorgenden beim neuen Staatsfonds ausgestaltet wird. Hier besteht das Risiko, dass der Staat in Zeiten fiskalischer Not eventuell ein Zugriffsrecht auf den Kapitalstock des Fonds und damit des Geldes der Vorsorgenden erhält. Nach Ansicht des BVK muss dies unwiderruflich ausgeschlossen werden. Ebenfalls ungeklärt sind die Anlagestruktur, Kosten, Rendite sowie die Verrentungsmodalitäten. Die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsvermittler nehmen nun den Kampf gegen die Staatslösung auf. Der Staat war nie der bessere Unternehmer.
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