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Berufsunfähigkeitsversicherung: BarmeniaGothaer differenziert Tarife künftig nach Rauchverhalten
Die BarmeniaGothaer führt zum 22. Juni 2026 eine differenzierte Tarifkalkulation in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ein. Künftig wird zwischen Raucher- und Nichtrauchertarifen unterschieden. Ziel ist eine risikogerechtere und transparentere Beitragsgestaltung.
„Mit der neuen Tarifstruktur schaffen wir mehr Transparenz und Fairness, indem wir unterschiedliche Risikoprofile konsequenter berücksichtigen“, sagt Alina vom Bruck, Vorständin der Lebensversicherung bei der BarmeniaGothaer. „Nichtraucher profitieren in der Regel von günstigeren Beiträgen – bei unveränderten Leistungen.“
Die Umstellung betrifft ausschließlich die Beitragshöhe; die Leistungsinhalte bleiben identisch. Durch die differenzierte Kalkulation werden individuelle Risiken klarer abgebildet, wodurch sich insbesondere für Nichtraucher gegenüber der bisherigen Mischkalkulation häufig spürbare Beitragsvorteile ergeben.
Eindeutige Regelungen im Antragsprozess
Im Antragsprozess wird das Rauchverhalten künftig eindeutig definiert: Als Nichtraucher gilt, wer in den vergangenen zwölf Monaten vor Antragstellung keine nikotinhaltigen oder nikotinfreien Rauch- oder Dampfprodukte konsumiert hat. Dazu zählen unter anderem Zigaretten, E-Zigaretten oder Shishas.
Geltungsbereich
Die neue Tarifstruktur gilt für Neuabschlüsse mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Juli 2026. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt. Im Kollektivgeschäft wird weiterhin die bewährte Mischkalkulation angewendet.
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