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Grunderwerbsteuer-Regelung im Kaufvertrag ist entscheidend
Beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an, die das Finanzamt entweder dem Käufer oder dem Verkäufer auferlegen kann. Daher klärt der Kaufvertrag meist vorab, wer die Steuer zahlt. Diese Vereinbarung bindet das Finanzamt, es sei denn, es begründet eine abweichende Entscheidung. Darauf weist die Wüstenrot Bausparkasse hin.
Bei einem Grundstücksgeschäft hatten Käufer und Verkäufer entschieden, die fällige Grunderwerbsteuer je zur Hälfte zu bezahlen. Dies legten sie im Kaufvertrag so fest. Das zuständige Finanzamt erließ einen Steuerbescheid, forderte jedoch nur den Käufer zur Zahlung des gesamten Steuerbetrags auf, ohne dies weiter zu begründen.
Da der Kaufvertrag eine andere Regelung vorsah, widersprachen Käufer und Verkäufer der Anordnung des Finanzamts. Schließlich landete der Fall vor Gericht. Der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Finanzgericht, gab ihnen recht. Laut seinem Urteil kann zwar ein Finanzamt nur eine der Vertragsparteien zur Steuerzahlung heranziehen, muss dabei aber vertraglich getroffene Vereinbarungen beachten. Weicht es davon ab, muss es dies begründen.
Im vorliegenden Fall unterblieb dies. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. II R 19/22) hat das Finanzamt daher die getroffene Vereinbarung aus dem Kaufvertrag zur hälftigen Aufteilung der Steuerzahlung zu akzeptieren.