Abfindung einer Pensionszusage: Verdeckte Gewinnausschüttung?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Abfindung einer Pensionszusage: Verdeckte Gewinnausschüttung?

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Wenn eine GmbH ihre Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer abfindet, stellt sich die Frage: Handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung? Der BFH hat entschieden, wann eine solche Abfindung aus betrieblichen Gründen steuerlich unbedenklich ist.

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