Arbeitsrechtlich richtiger Umgang mit Teilzeitbeschäftigten und mit befristeten Arbeitsverhältnissen im Maklerunternehmen
In der Branche der Versicherungsmakler ist es nicht unüblich, sogar fast typisch, viel Arbeitsbedarf in den Büros durch Teilzeitkräfte oder über befristete Arbeitsverhältnisse zu lösen. Das Leitbild des Gesetzgebers im Arbeitsrecht ist jedoch das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis. Dies ist der Hintergrund, dass der Gesetzgeber enge Regelungen in den Bereichen Teilzeit und Befristung im sogenannten „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ zusammen geregelt hat. Dieser Maklerstammtisch soll im Bereich von Teilzeitbeschäftigung wichtige arbeitsrechtliche Fragen klären wie z.B. wann eine Arbeitnehmerin / ein Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat, unter welchen Bedingungen der Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung oder auf eine Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung geltend gemacht werden kann oder ob man Unterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei betrieblichen Regelungen (wie z.B. Altersvorsorge) als Arbeitgeber machen darf.
Veranstalter: | Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft |
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Was: | Aus-/Weiterbildung |
Wann: | 07.11.2023 |
Wo: |
Bundesweit Internet |