Wer die Feuerwehr anruft, weil er einen Notfall vermutet, haftet nicht für Schäden, die beim Einsatz entstehen. Das gilt auch, wenn sich der vermeintliche Notfall als Irrtum entpuppt.
Ob bereits eine wenige Zentimeter hohe Wasseransammlung auf einer Terrasse nach starken Regenfällen als „Überschwemmung“ gilt und dadurch verursachte Schäden im Rahmen der Elementardeckung einer Gebäudeversicherung mitversichert sind, hatte das OLG …
Unfallschäden bei E-Autos kosten mehr als bei Verbrennern - aber der Unterschied schrumpft. Bei der Häufigkeit der Schäden sind die E-Autos im Vorteil.
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Diese Woche absolvierte Adreas Brunner seine ersten Arbeitstage in seiner Rolle des Vorstandsvorsitzenden der …
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